Öffentliche Auftraggeber wie die Gemeinde Wallenhorst sind verpflichtet, ihre zu vergebenden Aufträge auszuschreiben. Dies geschieht seit einigen Jahren zunehmend auf digitalem Wege. Im Liefer- und Dienstleistungsbereich wird das Verfahren nun gänzlich umgestellt: Ab 1. Januar 2021 sind bei Vergaben über 25.000 Euro nur noch elektronische Angebote zulässig. Unternehmen, die bisher ihre Angebote noch in Papierform eingereicht haben, müssen somit aktiv werden.
Bereits seit zwei Jahren veröffentlicht die Gemeinde Wallenhorst alle Ausschreibungen auf dem Vergabeportal vergabe.niedersachsen.de. Für die Abgabe eines elektronischen Angebots benötigen Unternehmen ein Benutzerkonto für diese bzw. die übergeordnete Plattform „DTVP“. Für die Bieter ergibt sich hierbei der Vorteil, dass sie nach einer Freischaltung für eine Vergabe über sämtliche Neuerungen zur jeweiligen Ausschreibung automatisch per E-Mail informiert werden.
Elektronische Vergabe für Bauleistungen
Im Baubereich ist die digitale Form der Angebotsabgabe noch nicht verpflichtend, doch auch dort wird es zukünftig Änderungen hin zur elektronischen Vergabe geben. Derzeit liegt die Wahl der Mittel für die Angebotsabgabe im Ermessen des Auftraggebers. Wegen der Corona-Pandemie haben viele Kommunen die E-Vergabe im Baubereich bereits eingeführt. In Wallenhorst wird der Wechsel zum Beginn des kommenden Jahres erfolgen – analog zur Umstellung im Liefer- und Dienstleistungsbereich.
Fortbildungen für Unternehmen
Unternehmen sollten sich somit in jedem Fall schon jetzt mit der E-Vergabe beschäftigen. Dazu bietet etwa das Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer entsprechende Fortbildungen an, die unter anderem den Ablauf für die Abgabe eines elektronischen Angebots erläutern.
Auch das Team der Wallenhorster Vergabestelle steht den Unternehmen unter der E-Mail-Adresse vergabestelle@ für Fragen gerne zur Verfügung. Einige Informationen sowie alle aktuellen Ausschreibungen sind auch auf der Internetseite wallenhorst.de abrufbar. wallenhorst.de