Für alle Hundehalter und ihre vierbeinigen Freunde beginnt bald wieder die Leinenzeit. Herrchen und Frauchen müssen ihre vierbeinigen Lieblinge zwischen dem 1. April und dem 15. Juli im Wald und in der freien Landschaft grundsätzlich an die Leine nehmen. Der Grund: Wildtiere befinden sich in diesem Zeitraum in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit und müssen besonders geschützt werden. Natürlich dürfen Hunde auch außerhalb dieser Schutzzeit grundsätzlich nicht streunen und wildern. Hundehalter, die ihre Tiere während der Schutzzeit frei herumlaufen lassen, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Die Gemeinde bittet daher alle, die einen Hund spazieren führen, um Rücksichtnahme. Für Rückfragen steht Veronika Hamacher von der Gemeindeverwaltung unter Telefon 05407 888–313 zur Verfügung.
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