Wegen der extremen Wetterlage gilt ab sofort im Landkreis Osnabrück die Waldbrandschutzverordnung der Stufe 3 bis 4. Dabei ist es verboten in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon Feuer anzuzünden, zu rauchen und mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen.
Ebenfalls verboten ist es in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon zu grillen sowie Grillanzünder und sonstige Grillgeräte mit sich zu führen. Das Grillen ist auch auf angelegten und ausgewiesenen Grillplätzen verboten.
Auch untersagt ist es, Wälder, Moore und Heidegebiete mit Kraftfahrzeugen zu befahren und in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon Kraftfahrzeuge außerhalb der ausdrücklich als Parkplatz ausgewiesenen Flächen abzustellen.
Jeder Verstoß gegen diese Verordnung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.