Der Internetdienst Google Streetview ist derzeit in der Diskussion. Das Unternehmen Google fotografiert mit auf Autos installierten Kameras Straßenansichten, um diese über das Internet weltweit zugänglich zu machen.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) schreibt auf seiner Internetseite dazu: „Das Unternehmen Google beabsichtigt, Aufnahmen der 20 größten deutschen Städte noch im Jahr 2010 im Internet zugänglich zu machen. (…) Später sollen weitere deutsche Städten und Dörfer folgen.
Gegenüber der Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und den Datenschutzbeauftragten hat das Unternehmen allerdings zugesagt, den neuen Dienst „Street View" in Deutschland erst zu starten, wenn die von Bürgerinnen und Bürgern eingereichten Widersprüche vollständig umgesetzt sind. Gesichter von Personen und Kfz-Kennzeichen werden vor der Veröffentlichung in einem automatischen Verfahren unkenntlich gemacht, wozu kein gesonderter Widerspruch erforderlich ist.
Das Unternehmen Google hat zugesagt, die betreffenden Wohnungen, Häuser und Gärten sowie die Rohdaten der beanstandeten Aufnahmen unkenntlich zu machen, bevor der Dienst im Internet freigeschaltet wird. (…) Wichtig ist, dass der Widerspruch auch nach Inbetriebnahme des Dienstes möglich ist.
Dabei ist "Google Street View" für Internet-Nutzer nur auf den ersten Blick ein kostenloser Service. Denn letztlich zahlen alle Bürgerinnen und Bürger dafür: mit einem Verlust der Privatsphäre, der durch das millionenfache Abbilden von Häusern und Gärten entsteht.
Das Bundesverbraucherministerium empfiehlt daher betroffenen Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können. (...)
Das Unternehmen Google hat darüber hinaus zugesagt, die Öffentlichkeit über geplante Kamerafahrten zu informieren. Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden und von Grundstückseigentum kann bei Google formlos (…) erhoben werden.“
Der Musterwiderspruch und die Adressen, an die er zu richten ist, stehen auf den Internetseiten des Ministeriums. Hier sind zudem viele weitere Infos aufgeführt.