Der Gehweg entlang den Straßen In der Aue und Wernher-von-Braun-Straße wurde lange Zeit als Parkstreifen zweckentfremdet genutzt und überwiegend von den Mitarbeitern der anliegenden Firmen tagsüber blockiert. Das habe wohl auch daran gelegen, dass der Gehweg mangels hoher Bordsteinkante von vielen Verkehrsteilnehmern nicht als solcher erkannt wurde, vermutet Nicole Erben vom Fachbereich Bürgerservice und Soziales. Die Gemeinde Wallenhorst habe nun die Beschilderung erneuert und somit für jeden klar erkennbar gemacht, dass es sich hier um einen Gehweg und nicht um einen Parkstreifen handelt. „Grundsätzlich bittet die Gemeinde Wallenhorst alle Gewerbetreibenden, eine ausreichende Anzahl an Parkflächen für ihre Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände bereit zu halten“, so Erben. Müsse dennoch im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden, sei dies am Fahrbahnrand zulässig. Grundstückszufahrten dürfen dabei allerdings nicht behindert werden. Für Fragen zum Thema steht Nicole Erben unter Telefon 05407 888-311 gern zur Verfügung.
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