Das Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat meldet, dass private Eigentümer und Mieter ab sofort wieder Zuschüsse und Kredite für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen können. Die zur Verfügung stehende Fördergesamtsumme liegt bei 75 Millionen Euro. Die Mittel werden nach Eingang der Anträge vergeben. Das Programm wurde im vergangenen Jahr sehr gut nachgefragt, daher sollten Interessierte, die sich mit dem Gedanken beschäftigen, ihr Zuhause in dieser Richtung umzubauen, nicht zu lange warten. Wichtig ist, den Antrag unbedingt vor Beginn der Maßnahme oder der Beauftragung zu stellen. Für begonnene Maßnahmen wird kein Zuschuss mehr gewährt.
Das Ministerium und die KfW fördern mit Investitionszuschüssen bauliche Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden. Barrieren sollen reduziert und daher die eigene Sicherheit erhöht werden. Älteren oder gehandikapten Menschen ermöglicht dies einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung. Die Maßnahmen für den altersgerechten Umbau können frei kombiniert werden.
Die Antragstellung erfolgt für private Bauherren und Mieter online im KfW-Zuschussportal. Informationen zu den Fördermöglichkeiten und den förderfähigen Maßnahmen sind auf der Internetseite www.kfw.de/info-zuschussportal oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 5399002 erhältlich.
Wer noch Beratungsbedarf vor Ort zum barrierefreien Umbau hat – zum Beispiel, ob der barrierefreie Umbau überhaupt möglich und sinnvoll ist – kann sich an die Wohnberatung des Landkreises Osnabrück unter Telefon 0541 501-3107 oder per Email an wohnberatung@landkreis-osnabrueck.de wenden.