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Freie Sicht in der "grünen" Gemeinde

Grundstückseigentümer müssen angrenzende Verkehrsflächen freihalten

Mitteilung von

Üppige Bäume, gut gedeihende Büsche und Sträucher: Mit dem Frühling wird es auch in Wallenhorst wieder grüner. Wenn aber dieses Grün nicht gepflegt wird, sieht das oft nicht nur unschön aus, sondern kann sich außerdem zur Gefahrenquelle entwickeln. Die Gemeinde Wallenhorst weist darauf hin, dass Garten- und Grundstückbesitzer dazu verpflichtet sind, solche Gefahren zu vermeiden oder zu beseitigen.
Ein Problempunkt sind Straßenkreuzungen und -einmündungen. Hier müssen „Sichtdreiecke“ freigehalten werden, das sind die Sichtfelder, die ein Verkehrsteilnehmer zur Verfügung hat, wenn er in eine andere Straße einbiegen will.
Fuß- und Radwege werden durch überhängende Äste und zu breit oder zu hoch wuchernde Hecken zum Hindernisparcours. Auch zugewachsene Straßenlampen oder Schilder an der Grundstücksgrenze beeinträchtigen die Verkehrssicherheit. Zudem wird die Orientierung erschwert, wenn etwa Straßennamen oder Bushaltestellen verdeckt werden. Ebenso wenig wie Pflanzen dürfen andere Hindernisse wie etwa Holzstapel oder Zäune so angelegt werden, dass sie den Verkehr beeinträchtigen.
Besonders gefährdet sind übrigens Kinder. Sie dürfen ja bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen. Vor dortigen Hindernissen müssten sie auf die Straße ausweichen oder abrupt bremsen.
Wo Hindernisse vorhanden sind, gibt es nur eines: Pflanzen zurückschneiden, Zäune und Ähnliches abbauen. Geschieht dies nicht, kann die Verwaltung sie entfernen lassen; unverzüglich, wenn konkrete Gefahr im Verzug ist. Zahlen muss der Grundstücksbesitzer.
Damit es erst gar nicht so weit kommt und Gefahrensituationen vermieden werden, ist Folgendes zu beachten:

  • Bei der Auswahl der Pflanzen und bei deren Abstand zur Gründstücksgrenze sollte man berücksichtigen, welche Ausmaße sie schon nach wenigen Jahren annehmen können.
  • Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen, Wegen und Gehwegen, im Bereich von Straßeneinmündungen und Kreuzungen sowie vor Schildern und Straßenlampen müssen rechtzeitig ausreichend zurückgeschnitten werden. Anpflanzungen sollen nicht über die Grundstücksgrenze ragen.
  • Alle Grundstückseigentümer, deren Grundstück an öffentliche Verkehrsflächen grenzt, müssen das „Lichtraumprofil“ beachten. Die Pflanzen sollten bis zu einer Höhe von 2,30 Metern nicht über den Gehweg ragen, bei Radwegen 2,50 Meter, bei öffentlichen Straßen 4 Meter.
  • Eigentümer von Grundstücken, die im Kreuzungsbereich von Straßen liegen, müssen das Sichtdreieck freihalten.

Die Gemeinde Wallenhorst bittet um Beachtung dieser Hinweise. Außerdem kommen bei einem Schadenfall Schadensersatzansprüche auf die Verantwortlichen zu.