Die Gemeinde Wallenhorst bezuschusst aktuell keine Balkonkraftwerke mehr. Das entsprechende Budget ist bereits wenige Wochen nach dem Start des Förderprogramms aufgebraucht.
Für alle anderen Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen aus dem Programm stehen weiterhin Fördermittel zur Verfügung. Dazu zählen der Hydraulischer Abgleich von Heizungsanlagen, der Austausch alter Heizungspumpen, Batteriespeicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, Lastenräder, Zisternen, Rigolen, Dach- und Fassadenbegrünungen, die Entsiegelung von Flächen sowie die Neuanpflanzung von heimischen Bäumen.
Wer Interesse an einer der genannten Förderungen hat, kann bei der Gemeinde Wallenhorst einen Zuschussantrag stellen. Einzelheiten zu den Bedingungen können der Förderrichtlinie auf der Internetseite wallenhorst.de/foerderung entnommen werden. Einer der wichtigsten Punkte ist, dass nur Anträge berücksichtigt werden können, deren Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Laut Richtlinie darf sowohl die Beauftragung eines Installationsbetriebes als auch die Anschaffung des Fördergegenstandes erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen. Antragsformulare stehen auf der Internetseite ebenfalls zur Verfügung und liegen als ausgedrucktes Formular im Foyer des Rathauses aus.
Wallenhorsts Umweltbeauftragte Isabella Markfort und Klimaschutzmanager Stefan Brune stehen für Fragen zur Antragsstellung unter Telefon 05407 888-730 bzw. 888-740 sowie per E-Mail an umwelt-klima@ gern zur Verfügung. wallenhorst.de