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Energieausweis: Was ist zu beachten?

Energieberatung der Verbraucherzentrale

Mitteilung von

Der Energieausweis soll laut Energieeinsparverordnung Klarheit schaffen über die energetische Qualität eines Gebäudes und über die zu erwartenden Energiekosten. Seit es ihn gibt, wird er jedoch auch heftig kritisiert. Über Rechte und Pflichten von Eigentümern, Käufern und Mietern gibt es zahlreiche Missverständnisse.

Über dieses und alle weiteren Energie(spar)themen informiert die Energieberatung der Verbraucherzentrale anbieterunabhängig und individuell. Nächster Termin für die persönliche Beratung ist Donnerstag (2. Juli) im Rathaus der Gemeinde Wallenhorst. Es wird ein Kostenbeitrag von fünf Euro erhoben. Anmeldungen nimmt die Gemeinde Wallenhorst, mit der die Verbraucherzentrale zusammenarbeitet, unter Telefon 05407 888-601 entgegen.