Am Sonntag (11. September) wird in Wallenhorst ein neuer Gemeinderat gewählt. Dieser gestaltet die künftige Entwicklung der Gemeinde. Seine Aufgabe umfasst Entscheidungen in allen Lebensbereichen, die die Kommunen laut Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz selbstständig regeln, zum Beispiel die Planung von Baugebieten, die Einrichtung von Schulen und Kindergärten, den Beschluss des gemeindlichen Haushaltes sowie die Festsetzung der kommunalen Gebühren, Steuern und Abgaben (zum Beispiel Gewerbesteuer und Kindergartengebühren).
Der Wallenhorster Rat besteht aus 34 Ratsmitgliedern sowie dem Bürgermeister. Für die 34 Sitze der Ratsfrauen und Ratsherren sucht die Gemeinde motivierte und engagierte Personen, die sich am 11. September für eine Partei, eine Wählergruppe oder als Einzelperson zur Wahl stellen.
„Als Gemeindewahlleiter möchte ich Sie motivieren und aufrufen, sich für die Wahl des neuen Gemeinderates aufstellen zu lassen“, wendet sich Bürgermeister Otto Steinkamp an die Wallenhorster Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig hebt den besonderen Reiz eines lokalpolitischen Engagements hervor: „Kommunalpolitik ist eine verantwortungsvolle und interessante Aufgabe, mit der Sie die Gestaltung der Zukunft der Gemeinde Wallenhorst aktiv in die Hand nehmen können.“
Gewählt werden kann, wer am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens sechs Monaten in Wallenhorst einen Wohnsitz hat, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt und nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Die Kommunalpolitikerinnen und -politiker arbeiten im Rat ehrenamtlich. Sie bekommen – anders als ihre Kolleginnen und Kollegen in Land- und Bundestag – keine Diäten, sondern Aufwandsentschädigungen und Ersatz für Auslagen und Verdienstausfall.
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