Hecken, Gebüsche und lebende Zäune sowie Bäume außerhalb des Waldes und gärtnerisch genutzter Grundflächen dürfen zwischen dem 1. März und 30. September nicht entfernt oder stark zurückgeschnitten werden. Dies gilt auch für Schilf und Röhrichte.
„Der Grund für diese Regelung ist das beginnende Brutgeschäft verschiedener Singvögel, die in den Gehölzen ihre Nester errichten“, erläutert Isabella Markfort. „Vor allem Amseln brüten in milden Wintern wie diesem häufig schon sehr früh im Jahr.“ Zulässig seien ab dem 1. März daher nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen, so Wallenhorsts Umweltbeauftragte weiter. Auch eventuelle Sturmschäden oder verkehrsgefährdende Bäume dürften noch später im Jahr entfernt werden. „Wichtig ist hierbei jedoch, dass der Artenschutz beachtet und auf brütende Vögel Rücksicht genommen wird. Vor dem Heckenschnitt sollten die Pflanzen immer zunächst auf das Vorkommen von Nestern kontrolliert werden.“ Höhlenbäume, die von Vögeln oder Fledermäusen als Brut-, Überwinterungs- oder Schlafstätte genutzt würden, seien ganzjährig geschützt.
Auf Katzen achten
„Nach erfolgreichem Schlupf sind die meisten Jungvögel in der Zeit von April bis Juli in unseren Gärten unterwegs. In dieser Zeit sollten Katzenhalter ein besonderes Auge auf ihre Freigänger werfen“, empfiehlt Markfort. „So haben Rotkehlchen, Meisen und andere Singvögel vor allem in naturnah gestalteten Gärten gute Bedingungen, um sich wohlzufühlen.“
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Fragen zum Thema beantwortet Isabella Markfort gern unter Telefon 05407 888-730.