Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung am 30.03.2017 folgenden Beschluss gefasst:
„Laut § 3 der am 15.01.2009 in Kraft getretenen Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Wallenhorst-Zentrum“ sowie die 1. Änderung hierzu vom 31.10.2013 endet die Frist für die Durchführung der Sanierung am 31.12.2016. Da die im Zuge der Sanierung durchzuführenden Maßnahmen noch nicht abgeschlossen sind, wird die Frist gemäß § 142 (3) Abs. 4 BauGB hiermit bis zum 31.12.2022 verlängert.“