Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung am 29.09.2017 gemäß § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in seiner aktuellen Fassung die Außenbereichssatzung im Bereich „Winkelstraße“ zur Erleichterung von Vorhaben im Außenbereich beschlossen. Die Satzung wurde im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück vom 15.03.2017 öffentlich bekannt gemacht und ist mit dieser Bekanntmachung gemäß § 35 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft getreten.
Bekanntmachung zum Inkrafttreten der Außenbereichssatzung im Bereich "Winkelstraße"