Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat am 16.06.2016 für das Gebiet der 7. Änderung desBebauungsplanes Nr. W 11 „Industriegebiet” die Satzung über eine zweite Verlängerung derVeränderungssperre gem. § 17 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die Bekanntmachung dieser Veränderungssperre wurde im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück vom 15.10.2016, Nr. 19, veröffentlicht. Durch die Bekanntmachung im Amtsblatt ist die Satzung über die zweite Verlängerung der Veränderungssperre rechtsverbindlich geworden.