Der Fachausschuss Bauen, Planen, Straßen und Verkehr der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung am 07.12.2017 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 199 „Zwischen Jahnstraße/Stadtweg und südlich Wittekindstraße und Vehrter Landstraße“ beschlossen. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 199 „Zwischen Jahnstraße/Stadtweg und südlich Wittekindstraße und Vehrter Landstraße“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. In seiner Sitzung am 14.08.2018 hat der Fachausschuss Bauen, Planen, Straßen und Verkehr der Gemeinde Wallenhorst beschlossen, den Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 199 „Zwischen Jahnstraße/Stadtweg und südlich Wittekindstraße und Vehrter Landstraße“ zusammen mit der Entwurfsbegründung und den entsprechenden Fachbeiträgen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
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