Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung am 13.06.2018 den beschlossen, für die
Ortsfeuerwehr Rulle ein neues Feuerwehrhaus zu bauen. Hierfür ist die Änderung des
Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt.