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Inkrafttreten gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 den Bebauungsplan Nr. 241 (1) „Westlich und nördlich Schwarzer See“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Bekanntmachung des Bebauungsplanes wurde im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück vom 30. Oktober 2021, Nr. 20, veröffentlicht. Durch die Bekanntmachung im Amtsblatt ist der Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB rechtsverbindlich geworden.