Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung am 20.12.2016 den Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 227 „Östlich der Niedersachsenstraße“ in der Fassung der 1. Änderung gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 und § 12 Abs. 6 BauGB gefasst. Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs.1 BauGB bekannt gemacht.
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