Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung am 20.12.2016 eine Satzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) über ein besonderes Vorkaufsrecht für den Geltungsbereich des in Aufhebung befindlichen `Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes` Nr. 227 „Östlich der Niedersachsenstraße“ in der Form der 1. Änderung beschlossen
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