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Bekanntmachung zum BPlan Nr. 270 „Ehemaliger Schützenplatz Hollage”

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Mitteilung von

Der Fachausschuss Nachhaltige Gemeindeentwicklung der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung am 09.06.2016 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 270 „Ehemaliger Schützenplatz Hollage“ beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 270 „Ehemaliger Schützenplatz Hollage“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. In seiner Sitzung am 20.12.2016 hat der Rat der Gemeinde Wallenhorst beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 270 „Ehemaliger Schützenplatz Hollage“ zusammen mit der Entwurfsbegründung, den entsprechenden Fachbeiträgen sowie mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 270