Der Fachausschuss Bauen, Planen, Straßen und Verkehr der Gemeinde Wallenhorst hat am 27.02.2018 in seiner Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 272 „Südlich des Wasserwerks“ als Verfahren nach § 13b BauGB – Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren – beschlossen. Im beschleunigten Verfahren wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einem Umweltbericht abgesehen.
In seiner Sitzung am 14.03.2019 hat der Fachausschuss Bauen, Planen, Straßen und Verkehr der Gemeinde Wallenhorst den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 272 „Südlich des Wasserwerks“ beschlossen. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 272 „Südlich des Wasserwerks“ zusammen mit der Entwurfsbegründung und seinen weiteren Bestandteilen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.