Gemäß § 200 Abs. 3 BauGB beabsichtigt die Gemeinde Wallenhorst ein Baulückenkataster, für Grundstücke in zweiter Reihe, im Sinne eines Baulandkatasters aufzustellen. In diesem Kataster sollen bisher ungenutzte Bauflächen dargestellt werden. Eine Garantie auf Vollständigkeit des Baulückenkatasters kann nicht gegeben werden.
Die Bekanntmachung der Veröffentlichung des Baulückenkatasters wurde im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück vom 30.10.2018, Nr. 20, gemäß § 200 Abs. 3 Satz 3 BauGB veröffentlicht.
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