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Inkrafttreten gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 104 „Auf dem Kloster“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung des Bebauungsplanes wurde im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück vom 15. März 2022, Nr. 5, veröffentlicht. Durch die Bekanntmachung im Amtsblatt ist die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 104 „Auf dem Kloster“ gem. § 10 Abs. 3 BauGB rechtsverbindlich geworden.