hier:
erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13b Baugesetzbuch und Beteiligung sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13b Baugesetzbuch
In seiner Sitzung vom 16.03.2021 hat der Fachausschuss „Bauen, Planen, Straßen und Verkehr“ der Gemeinde Wallenhorst beschlossen, den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 281 „Zwischen Ziegeleistraße und Fiesteler Straße“ zusammen mit der Entwurfsbegründung und seinen weiteren Bestandteilen gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13b BauGB erneut öffentlich auszulegen und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13b BauGB durchzuführen. Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.