hier:
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
In seiner Sitzung vom 03.09.2020 hat der Fachausschuss „Bauen, Planen, Straßen und Verkehr“ der Gemeinde Wallenhorst beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes zusammen mit der Entwurfsbegründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB durchzuführen. Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.