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Bebauungsplanes Rulle Nr. 7 „Zwischen Stadtweg und Riedensweg“

Hier: Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange

Mitteilung von

hier:
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

In seiner Sitzung vom 03.09.2020 hat der Fachausschuss „Bauen, Planen, Straßen und Verkehr“ der Gemeinde Wallenhorst beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes zusammen mit der Entwurfsbegründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB durchzuführen. Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. R7, 4. Änderung