hier:
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Ausschuss Bauen, Planen, Straßen und Verkehr hat in seiner Sitzung am 13.06.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 279 „Westlich Stadtweg“ gefasst. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 BauGB bekannt gemacht.