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Inkrafttreten gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 den Bebauungsplan Nr. 279 „Westlich Stadtweg“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Bekanntmachung des Bebauungsplanes wurde im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück vom 15. September 2021, Nr. 17, veröffentlicht. Durch die Bekanntmachung im Amtsblatt ist der Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB rechtsverbindlich geworden.