Artikel aus dem Nachrichtenarchiv: Bitte beachten Sie, dass der Inhalt nicht mehr aktuell sein könnte.

Bekanntmachung zum B-Plan Nr. 279 „Westlich Stadtweg“

Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange

Mitteilung von

hier:
Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Beschluss zur Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der öffentlichen Auslegung

In seiner Sitzung vom 03.09.2020 hat der Fachausschuss „Bauen, Planen, Straßen und Verkehr“ der Gemeinde Wallenhorst beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 279 „Westlich Stadtweg“ zusammen mit der Entwurfsbegründung und seinen weiteren Bestandteilen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 279