Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der öffentlichen Auslegung
Der Fachausschuss „Bauen, Planen, Straßen und Verkehr“ der Gemeinde Wallenhorst hat am 14.03.2019 in seiner Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 278 „Feuerwehrhaus Rulle“ beschlossen. Der Beschluss des Fachausschusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
In seiner Sitzung am 13.06.2019 hat der Fachausschuss „Bauen, Planen, Straßen und Verkehr“ der Gemeinde Wallenhorst den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 278 „Feuerwehrhaus Rulle“ beschlossen. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 278 „Feuerwehrhaus Rulle“ zusammen mit der Entwurfsbegründung und seinen weiteren Bestandteilen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.