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Inkrafttreten gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung am 04.04.2019 den Bebauungsplan Nr. 277 „Zwischen Hansastraße und Niehaus Kirchweg“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Bekanntmachung des Bebauungsplanes wurde im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück vom 31. März 2021, Nr. 6, veröffentlicht. Durch die Bekanntmachung im Amtsblatt ist der Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB rechtsverbindlich geworden.