Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 275 „Heidriede III“ wird in das Verfahren nach § 13b BauGB -Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren geändert. Im beschleunigten Verfahren wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einem Umweltbericht abgesehen. Der Beschluss, der in der Sitzung des Fachausschusses „Bauen, Planen, Straßen und Verkehr“ am 14.08.2018 gefasst wurde, wird hiermit bekannt gemacht. In seiner Sitzung vom 14.08.2018 hat der Fachausschuss „Bauen, Planen, Straßen und Verkehr“ der Gemeinde Wallenhorst beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 275 „Heidriede III“ zusammen mit der Entwurfsbegründung und seinen weiteren Bestandteilen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
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