Inkrafttreten gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung am 20.12.2018 den Bebauungsplan Nr. 275 „Heidriede III“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Bekanntmachung des Bebauungsplanes wurde im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück vom 28. Februar 2019, Nr. 4, veröffentlicht. Durch die Bekanntmachung im Amtsblatt ist der Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB rechtsverbindlich geworden.