Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung am 29.09.2016 den Bebauungsplan Nr. 268 „Witthügel“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Bekanntmachung des Bebauungsplanes wurde im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück vom 15. Dezember 2016, Nr. 23, veröffentlicht. Durch die Bekanntmachung im Amtsblatt ist der Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB rechtsverbindlich geworden.
Bekanntmachung zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 268 „Witthügel“