hier:
- Aufstellungsbeschluss vom 14.03.2019 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 b BauGB
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 b BauGB und Beschluss zur Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 b BauGB im Rahmen der öffentlichen Auslegung
Der Fachausschuss „Bauen, Planen, Straßen und Verkehr“ der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung vom 14.03.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 259 „Am Bürgerpark“ beschlossen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 BauGB bekannt gemacht.
In seiner Sitzung vom 05.09.2019 hat der Fachausschuss „Bauen, Planen, Straßen und Verkehr“ der Gemeinde Wallenhorst beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 259 „Am Bürgerpark“ zusammen mit der Entwurfsbegründung und seinen weiteren Bestandteilen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 b BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 b BauGB durchzuführen. Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.