Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung am 08.10.2020 den Bebauungsplan Nr. 259 „Am Bürgerpark“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Bekanntmachung des Bebauungsplanes wurde im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück vom 14. November 2020, Nr. 21, veröffentlicht. Durch die Bekanntmachung im Amtsblatt ist der Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB rechtsverbindlich geworden.