hier:
- erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13a Abs. 2 BauGB
- Beschluss über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 BauGB und Beschluss über die erneute Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 BauGB
In seiner Sitzung vom 05.09.2019 hat der Fachausschuss „Bauen, Planen, Straßen und Verkehr“ der Gemeinde Wallenhorst beschlossen, den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 252 „Zwischen Plaggenweg und Tannenkamp“ zusammen mit der Entwurfsbegründung und seinen weiteren Bestandteilen gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 BauGB durchzuführen.