hier:
- Aufstellungsbeschluss vom 26.05.2020 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB und Beschluss zur Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB im Rahmen der öffentlichen Auslegung
Der Fachausschuss „Bauen, Planen, Straßen und Verkehr“ der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung vom 13.02.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 241 (1) „Westlich und nördlich Schwarzer See“ beschlossen.