Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung am 20.06.2017 die Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 227 „Östlich der Niedersachsenstraße“ in der Fassung der 1. Änderung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Bekanntmachung der Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 227 „Östlich der Niedersachsenstraße“ in der Fassung der 1. Änderung wurde im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück vom 15. Juli 2017, Nr. 13, veröffentlicht. Durch die Bekanntmachung im Amtsblatt ist die Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 227 „Östlich der Niedersachsenstraße“ in der Fassung der 1. Änderung gem. § 10 Abs. 3 BauGB rechtsverbindlich geworden.