hier:
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13a BauGB
- geänderter Aufstellungsbeschluss vom 03.09.2020 gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB und Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB im Rahmen der öffentlichen Auslegung
Der Fachausschuss „Bauen, Planen, Straßen und Verkehr“ der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung vom 05.09.2019 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Hofstelle Piesberg“ beschlossen.
In seiner Sitzung vom 03.09.2020 hat der Fachausschuss „Bauen, Planen, Straßen und Verkehr“ der Gemeinde Wallenhorst beschlossen, den Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Hofstelle Piesberg“ zu ändern.
Zudem wurde in der gleichen Sitzung beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes zusammen mit der Entwurfsbegründung und seinen weiteren Bestandteilen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB durchzuführen.