Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Wallenhorst in der Sitzung am 26.01.2017 die anliegende Haushaltssatzung
beschlossen.
Artikel aus dem Nachrichtenarchiv: Bitte beachten Sie, dass der Inhalt nicht mehr aktuell sein könnte.