Bebauungsplan Nr. 164 (2) „Wessels Hof“ der Gemeinde Wallenhorst
hier:
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB
Der Ausschuss für Bauen, Planen, Straßen und Verkehr der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung am 05.07.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 164 (2) „Wessels Hof“ gefasst. Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.