Bebauungsplan Nr. 293 "Östlich Stadtweg" der Gemeinde Wallenhorst
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Fachausschuss Bauen, Planen, Straßen und Verkehr der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 293 „Östlich Stadtweg“ beschlossen. In gleicher Sitzung wurde die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Bekanntmachung zum Bebauungsplanes Nr. 293 “Östlich Stadtweg”

