Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 269 „Im Kampe" hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Mitteilung von

Bebauungsplan Nr. 269 "Im Kampe" der Gemeinde Wallenhorst

hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Fachausschuss Bauen, Planen, Straßen und Verkehr der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.09.2017 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 269 "Im Kampe" sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Beteiligungen wurden im Zeitraum vom 18.09.2017 bis einschließlich 20.10.2017 durchgeführt. Aufgrund einer geänderten Planung wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wiederholt.

Bekanntmachung zum Bebauungsplanes Nr. 269 “Im Kampe”