Bekanntmachung

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 186 „Südlich der Auffahrt zur B68 / Osnabrücker Straße“ hier: Inkrafttreten gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Mitteilung von

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 186 „Südlich der Auffahrt zur B68 / Osnabrücker Straße“ der Gemeinde Wallenhorst

hier: Inkrafttreten gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung am 01.10.2024 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 186 "Südlich der Auffahrt zur B68 / Osnabrücker Straße" gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Die Bekanntmachung des Bebauungsplanes wurde im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück vom 30.10.2024 Nr. 20 veröffentlicht. Durch die Bekanntmachung im Amtsblatt ist der Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB rechtsverbindlich geworden.

Bekanntmachung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 186 „Südlich der Auffahrt zur B68 / Osnabrücker Straße“