Bebauungsplan Nr. 287 „Westlich Zum Poller“ der Gemeinde Wallenhorst
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Fachausschuss Bauen, Planen, Straßen und Verkehr der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.09.2023 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 287 „Westlich zum Poller“ mit seiner Begründung sowie den weiteren Bestandteilen zugestimmt und dessen Veröffentlichung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 287 „Westlich Zum Poller“