EU-Umgebungslärmrichtlinie – 4. Stufe
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat die Europäische Union ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms erarbeitet. Als Ziele sind darin die Verhinderung, Minderung und Vorbeugung des Umgebungslärms festgeschrieben. Umgesetzt werden sollen diese Ziele mithilfe von Lärmaktionsplänen.
Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung vom 07.03.2024 den Entwurf des Lärmaktionsplans zur Kenntnis genommen und beschlossen, die Öffentlichkeit über den Lärmaktionsplan und deren Ergebnisse zu informieren und zu beteiligen. Vorbehaltlich der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Lärmaktionsplan beschlossen.
Den Entwurf des Lärmaktionsplans können Interessierte in der Zeit vom 18.03.2024 bis einschließlich 12.04.2024 auf der Internetseite wallenhorst.de/laermaktionsplan sowie nach Terminvereinbarung unter Telefon 05407 888-712 im Wallenhorster Rathaus einsehen. Ansprechperson ist Jens Göwert vom Fachbereich Planen Bauen Umwelt. Stellungnahmen sowie Anregungen dazu können in dieser Zeit postalisch oder per E-Mail eingereicht werden.
Bekanntmachung zur EU-Umgebungslärmrichtlinie – 4. Stufe – Öffentlichkeitsbeteiligung