Bebauungsplan Nr. 186 (1. Änd.) „Südlich der Auffahrt zur B 68 / Osnabrücker Straße“ der Gemeinde Wallenhorst
hier:
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Fachausschuss Bauen, Planen, Straßen und Verkehr der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.06.2023 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 186 „Südlich der Auffahrt zur B6 8 / Osnabrücker Straße“ beschlossen. In gleicher Sitzung wurde die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.