Artikel aus dem Nachrichtenarchiv: Bitte beachten Sie, dass der Inhalt nicht mehr aktuell sein könnte.

Bekanntmachung

EU-Umgebungslärmrichtlinie – 4. Stufe hier: Beteiligung der Öffentlichkeit

Mitteilung von

EU-Umgebungslärmrichtlinie – 4. Stufe

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat die Europäische Union ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms erarbeitet. Als Ziele sind darin die Verhinderung, Minderung und Vorbeugung des Umgebungslärms festgeschrieben. Umgesetzt werden sollen diese Ziele mithilfe von Lärmaktionsplänen.

Aktuell wurden alle Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr untersucht. In Wallenhorst sind dies die Bundesautobahn A1, die Bundesstraße B68 und die Landesstraße L109. Die Ergebnisse der Lärmkarten hat die Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS-LLGS) ermittelt.

Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Juli-Sitzung die Ergebnisse der Lärmkartierung zur Kenntnis genommen und beschlossen, die Öffentlichkeit zu beteiligen, um anschließend einen neuen Lärmaktionsplan aufzustellen. Die aktuellen Ergebnisse der Lärmkartierung können Interessiertein der Zeit vom 31.07.2023 bis einschließlich 31.08.2023 auf der Internetseite wallenhorst.de/laermaktionsplan sowie nach Terminvereinbarung unter Telefon 05407 888-712 im Wallenhorster Rathaus einsehen. Ansprechperson ist Jens Göwert vom Fachbereich Planen Bauen Umwelt. Stellungnahmen sowie Anregungen dazu können bis Ende August postalisch oder per E-Mail eingereicht werden.

Bekanntmachung zur EU-Umgebungslärmrichtlinie – 4. Stufe – Öffentlichkeitsbeteiligung