Bebauungsplan Nr. 173.6 „Brockhausen – Nördlich Spargelhof“ der Gemeinde Wallenhorst
hier:
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
- Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Der Ausschuss für „Bauen, Planen, Straßen und Verkehr“ der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung am 05.07.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 173.6 „Brockhausen – Nördlich Spargelhof“ gefasst. Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan Nr. 173.6 „Brockhausen – Nördlich Spargelhof“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB, im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgestellt. Nunmehr soll, entsprechend dem Beschluss des Ausschusses „Bauen, Planen, Straßen und Verkehr“ der Gemeinde Wallenhorst vom 22.06.2023, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a BauGB durchgeführt werden.
Planungsziel ist die Schaffung von Wohnraum auf einem privaten Grundstück.
Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 173.6 „Brockhausen – Nördlich Spargelhof“