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Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 173.6 „Brockhausen – Nördlich Spargelhof“ hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB

Mitteilung von

Bebauungsplan Nr. 173.6 „Brockhausen – Nördlich Spargelhof“ der Gemeinde Wallenhorst

hier:

  • Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
  • Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB

Der Ausschuss für „Bauen, Planen, Straßen und Verkehr“ der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung am 05.07.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 173.6 „Brockhausen – Nördlich Spargelhof“ gefasst. Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan Nr. 173.6 „Brockhausen – Nördlich Spargelhof“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB, im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgestellt. Nunmehr soll, entsprechend dem Beschluss des Ausschusses „Bauen, Planen, Straßen und Verkehr“ der Gemeinde Wallenhorst vom 22.06.2023, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a BauGB durchgeführt werden.

Planungsziel ist die Schaffung von Wohnraum auf einem privaten Grundstück.

Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 173.6 „Brockhausen – Nördlich Spargelhof“