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Bekanntmachung

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 103 „Sportzentrum“ hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB

Mitteilung von

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 103 „Sportzentrum“ der Gemeinde Wallenhorst
hier: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 103 „Sportzentrum“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB, im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgestellt. Nunmehr soll, entsprechend dem Beschluss des Ausschusses „Bauen, Planen, Straßen und Verkehr“ der Gemeinde Wallenhorst vom 22.06.2023, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a BauGB durchgeführt werden.

Planungsziel ist die Überplanung der Grünfläche zu einem Allgemeinden Wohngebiet, um eine Wohnbebauung für ein Einzelhaus auf dem Grundstück zu ermöglichen.

Bekanntmachung zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 „Sportzentrum“